Meldung „HinSCHG“
Um dem „Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSCHG) welches ab Juli 2023 in Kraft getreten ist, möchten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, festgestellte „Verstöße“ egal welcher Art „anonym“ zu melden.
Sie können uns ihre Feststellung per Kontaktformular oder telefonisch mitteilen. Weiterhin besteht die Möglichkeit einen Termin in unseren Geschäftsräumen zu vereinbaren.
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